Die Vorteile

Eine außergerichtliche Entschuldung erspart nicht nur ein aufwändiges Insolvenzverfahren, sondern hat insbesondere auch folgende Vorteile:

Bei unseren Verhandlungen mit den Gläubigern bringen wir langjährige Erfahrung und vertiefte juristische Fachkenntnisse ein. In vielen Fällen besprechen wir die Lage mit den Gläubigern persönlich und verhandeln hartnäckig im Sinne einer Lösung zu Ihren Gunsten. Und: als Anwaltskanzlei haben wir eine deutlich bessere Verhandlungsposition als eine Einzelperson. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Verhandlungsgeschick.

  • Schnellere, ggf. sofortige Befreiung von den Schulden
  • Zeitlicher Aufwand von wenigen Wochen
    statt sechs Jahren bei einer Insolvenz
  • Schnellere, ggf. sofortige Löschung der Einträge in den Schuldnerregistern
  • Regulierung von Schulden, die nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen (Geldstrafen, Bußgelder)
  • Freigabe von den Gläubiger gewährten Sicherheiten
  • Ersparnis von Gerichtskosten
  • Eine schuldenfreie und sorgenfreie Zukunft



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